Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage Ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche orientiere ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).