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Kosten - Privatpraxis Psychotherapie Berlin Mitte
  • Private Krankenversicherung und Beihilfe
    Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage Ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche orientiere ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Wenn Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz anbieten kann, so ist sie nach § 13.3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Für den Antrag Ihrer Behandlung in der Kostenerstattung ist erforderlich:

    • PTV11 Formular: Darin steht i. d. Regel, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Ein PTV11 Formular kann im Rahmen einer Sprechstunde von einem zugelassenen Psychotherapeuten ausgestellt werden.
    • Konsiliarbericht: Darin wird von einem Facharzt oder einer Fachärztin (für Psychiatrie / Neurologie / Psychosomatik / Psychotherapie) i. d. Regel bestätigt, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist.
    • Auflistung Ihrer vergeblichen Therapieplatzsuche: Rufen Sie zunächst die Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in der Nähe Ihres Wohnortes an und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz. Eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten gibt es bei den „Kassenärztlichen Vereinigungen". Sollten die von Ihnen kontaktierten Psychotherapeuten zeitnah keinen freien Platz anbieten können, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
  • Coaching
    Für Coaching gilt die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage.
  • Entspannungsverfahren
    Ich verfüge über die Möglichkeit, Entspannungsverfahren (Progressive Muskelrelaxation) über die Krankenkassen abzurechnen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin wird von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Die Handhabung der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenversicherung. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich Informationen über die Leistungen und die notwendigen Formalitäten einzuholen. Anschließend beantrage Ich mit Ihnen gerne gemeinsam die Psychotherapie. Als Berechnungsgrundlage für die psychotherapeutischen Gespräche orientiere ich mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Ihre Krankenversicherung Ihnen innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz anbieten kann, so ist sie nach § 13.3 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Für den Antrag Ihrer Behandlung in der Kostenerstattung ist erforderlich:

  • PTV11 Formular: Darin steht i. d. Regel, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Ein PTV11 Formular kann im Rahmen einer Sprechstunde von einem zugelassenen Psychotherapeuten ausgestellt werden.
  • Konsiliarbericht: Darin wird von einem Facharzt oder einer Fachärztin (für Psychiatrie / Neurologie / Psychosomatik / Psychotherapie) i. d. Regel bestätigt, dass eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist
  • Auflistung Ihrer vergeblichen Therapieplatzsuche: Rufen Sie zunächst die Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in der Nähe Ihres Wohnortes an und fragen Sie nach einem freien Behandlungsplatz. Eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten gibt es bei den „Kassenärztlichen Vereinigungen". Sollten die von Ihnen kontaktierten Psychotherapeuten zeitnah keinen freien Platz anbieten können, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.

Coaching
Für Coaching gilt die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) als Berechnungsgrundlage.

Kontaktformular:

Privatpraxis Dr. Rebecca Rüggeberg
Privatpraxis für Verhaltenstherapie und Coaching
Dr. Dipl.-Psych. Rebecca Rüggeberg

Telefon: 0152 – 574 279 22
Adresse: Spreeufer 2, 10178 Berlin (EG)
psychotherapie.rueggeberg@gmail.com

Öffnungszeiten: Termine nach Vereinbarung.